Montag, 04. April 2016 | 11:30 Allgemeine Informationen, DFBnet Verein

Solide Grundabsicherung für Vereinsmitglieder

Sportversicherungsexperte Björn Bluhm

Damit Vereinssportler in Deutschland weitestgehend unbesorgt ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen können, gibt es die Sportversicherung. Sie schützt die Fußballerinnen und Fußballer im Training und beim Spiel sowie auf den dafür erforderlichen Wegstrecken. Kritisch wird es, wenn ein Aktiver in einen Unfall verwickelt ist, während er ohne Mitgliedschaft für einen Verein auf dem Platz steht. Björn Bluhm von der ARAG Sportversicherung über die Details.

 

Herr Bluhm, welche Risiken bestehen, wenn ein Spieler in einem Punktspiel für einen Verein eingesetzt wird, in dem er nicht Mitglied ist?

Wenn dieser Fußballer beispielsweise einen Unfall erleidet oder einen Sachschaden verursacht, kann es sein, dass er keine Invaliditätsleistungen erhält oder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss. Nicht jeder hat eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung, die dann einspringt. Ist der Spieler hingegen Vereinsmitglied, genießt er in der Regel automatisch Versicherungsschutz über seinen Verein. Die deutschen Landessportverbände schließen als regionale Dachverbände für den organisierten Sport sogenannte Sportversicherungsverträge ab. Deren Ziel ist es, allen angeschlossenen Fachverbänden, Vereinen sowie deren Mitgliedern und Funktionären eine solide Grundabsicherung rund um die Vereinsaktivitäten zu bieten.


Welche Risiken deckt die Sportversicherung ab?

Die ARAG Sportversicherung versichert 15 der bundesweit 20 Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) mit insgesamt mehr als 90 Prozent der organisierten Sportler in den Sportvereinen und -verbänden. Versichert sind alle angeschlossenen Mitgliedsorganisationen rund um ihren satzungsmäßigen Betrieb. Auf Vereinsebene sind auch alle Mitglieder, Angestellten, Funktionäre und Helfer eingeschlossen. So würde beispielsweise die Haftpflichtversicherung oder auch die Rechtsschutzversicherung greifen, wenn sich ein Übungsleiter wegen tatsächlicher oder vorgeworfener Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten muss. In Bezug auf das einzelne Vereinsmitglied ergänzt die Sportversicherung die private Vorsorge und umfasst insbesondere eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Jeder ARAG-Sportversicherungsvertrag wird von dem Spezialmakler Himmelseher Sportversicherungen Weltweit für und mit dem jeweiligen LSB/LSV passgenau zugeschnitten und umfasst mitunter auch eine Kranken-, Reisegepäck- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.


Wie funktioniert die Versicherung im Fall der Fälle?

Die Vereine finden bei einem Sportunfall oder sonstigem Schadensfall unter www.ARAG-Sport.de im Menüpunkt "Services für Vereine" alle wichtigen Informationen, Formulare und auch eine telefonische Erstkontaktnummer. Auf der Internetseite sind übrigens auch viele weitere wichtige Informationen rund um die Sportversicherungsverträge der einzelnen Landessportbünde/-verbände hinterlegt - wie etwa die kompletten Leistungsbeschreibungen.