Rechtsmittel und Berufungsverfahren

Allgemein: "Fallübernahme"

Unter den Punkt Rechtsmittel fällt auch der Anwendungsfall „Fallübernahme“. Eine „Fallübernahme“ bedeutet, dass ein Staffelleiter den Fall anlegt und das Strafmaß für den Tatbestand über seine Befugnisse (Strafobergrenze) hinausgeht.

Eine Fallerstallung im Bereich Rechtsmittel kann nur über eine Fallreferenz erfolgen. In der Fallreferenz sind dann alle Dokumente, die zum eigentlichen Fall erzeugt worden sind als „Elektronische Aktie“ verfügbar. Das einzige Dokument was eventuell hinzugefügt werdem muss, ist das Dokument des Rechtsmittels (Einspruch etc.), wenn dieses nicht bereits durch die Vorinstanz erfolgt ist. Der Dokumentenupload erfolgt analog zur Fallanlage über den Reiter Dokumente, in den konfigurierten Vorgängen des Gerichtstyps.

Fall übernehmen

Im Menü gibt es unter „Rechtsmittel“ den Menüpunkt „Fall übernehmen“. Über eine Suche erhält der Anwender die Fälle, für die er berechtigt ist, zur Bearbeitung bzw. zur Übernahme angeboten. Wird ein vorhandener Fall ausgewählt, so wird der neue Fall bei der Anlage mit dem vorhandenen Fall der Vorinstanz verknüpft.
Die Bearbeitung des Falls geschieht über die entsprechend ausgewählten Vorgänge.
Hinweis: Der Menüpunkt Rechtsmittel ist nur sichtbar, wenn dem Anwender die neue Rolle Berufungsinstanz in der Benutzerverwaltung zugeordnet wurde.

Fallsuche zur Fallübernahme

Um einen Rechtmittelfall anlegen zu können, muss ein vorinstanzlicher Fall vorhanden sein. Hierbei ist es unerheblich, ob dies ein „Fall nach Spiel“ oder ein „freier“ Fall ist. Die wird nicht unterschieden. Die Fallsuche Vorinstanz wird beim Menüpunkt Fallübernahme aufgerufen. Die Suchkriterien sind: - Saison, - Aktenzeichen, - Fallnummer, -Betroffene, -Sanktionen.

Die Suche kann häufig mit Angabe weniger Suchkriterien ausgeführt werden, da der Rechtmittelinstanz in den meisten Fällen das Aktenzeichen der Vorinstanz bekannt ist.

Der Status des Falls ist für die Suche unerheblich, da bei Fallübernehmen auch eventuell nicht abgeschlossene Fälle übernommen werden müssen.

Anlage eines Falls bei der Fallübernahme

Das Ergebnis einer Fallsuche wird in einer Trefferliste präsentiert. Mit einem Klick auf das Icon „Rechtsmittel erzeugen ist die Erstellung eines neuen Falls möglich. Das Icon „Referenzierten Fall ansehen“ zeigt den entsprechenden Fall im Lesemodus an.

 

Wird ein Rechtsmittel über das Icon „Rechtsmittel erzeugen“ angelegt, kann ein neuer Fall angelegt werden.
Erst nach der Speicherung werden die Informationen zur Entscheidung und zum Strafmaß der Vorinstanz angezeigt. 

 

Im Bereich „Gericht und Besetzung“ ist das Sitzungsdatum mit dem Tagesdatum vorbelegt, es kann aber geändert werden. Die Zuordnung des Gerichts zu dem Fall erfolgt über eine Combobox in der die Gerichte aufgelistet sind, denen der Richter zugeordnet ist. Die Zuordnung von dem Fall zum Gericht wird mit „Speichern“ abgeschlossen.

Der zuständige Richter ist bereits eingetragen. Die weitere Besetzung des Gerichts kann wie bekannt im vorhandenen Eingabefeld eingegeben werden.

Im Bereich „Tatbestand und Rechtsmittel“ wird die Fallreferenz aus dem Referenzfall direkt übernommen. Das Datum de Urteils wird unterhalb des Tatbestands angezeigt. Das Datum des Urteils kann herangezogen werden, um zu überprüfen, ob die Rechtsmittelfrist eingehalten wurde.

Als Eingabefeld ist das Datum de Rechtsmittels im Datumsfeld  einzugeben. Beides sind Pflichteingaben, das Datumsfeld ist mit dem Tagesdatum vorbelegt. Die Art des des Rechtsmittels wird aus der Liste übernommen. Gebühren und der Stand der Gebühren (bezahlt oder nicht bezahlt) können ebenfalls erfasst werden. Die Rechtsmittelgebühr ist einmalig pro Rechtsmittel. Die hier eingetragenen Gebühren werden beim Beschluss im Feld „Gebühren“ vorgeblendet.

Mit der Speicherung durch den Button „Speichern“ werden dann die Beschuldigten aus dem Fall der Vorinstanz aufgelistet.

Das Löschen von Beschuldigten ist nur möglich, wenn es zum referenzierten Fall mehrere Beschuldigte gibt, da in diesem Fall das Rechtsmittel meist nur für einen der Beschuldigten gilt.

Erst nach der Speicherung werden die Informationen zur Entscheidung und zum Strafmaß der Vorinstanz angezeigt.

Strafaussetzung

Mit dem Klick auf das Icon „Sperre aussetzen“ in der Trefferliste der Fallsuche öffnet sich eine neue Seite mit den Sperren, Geldstrafen und Kosten aus der Vorinstanz. Auf dieser Seite kann der Anwender die Sperre, die Geldstrafe oder die Kosten aussetzen. Eine Abhängigkeit der 3 Punkte untereinander ist nicht gegeben, somit ist jede beliebige Kombination untereinander möglich.

Es werden die Strafen und die Kosten aus der Vorinstanz angezeigt. Der Anwender kann mit einer Checkbox die Sanktion markieren, die ausgesetzt werden soll.

Mit dem Klick auf „speichern“ erscheint eine Sicherheitsabfrage.

Mit einem Klick auf den Button „Abbrechen“ kehrt der Anwender auf die Seite zurück. Mit Auswahl des Buttons „Speichern“ wird die Seite gespeichert. Nach dem Speichern wird die Übersichtsliste der Beschuldigten erneut angezeigt. Werden mehrere Beschuldigte in der Liste angezeigt, kann der beschriebene Ablauf  entsprechend wiederholt werden.

Die Strafaussetzung einer Sperre wird dann in die Spielersperre für den Spielbericht übernommen. Das heißt, die Sperre aus der Vorinstanz wird entsprechend ausgesetzt. Dabei ist im Bemerkungsfeld in spg 120 der Text eingefügt, dass die Strafaussetzung durch die Rechtsmittelinstanz erfolgt ist. Ferner wird bei dem Beschuldigen in spg 120 in der Spalte „ausgesetzt“ angezeigt werden. Ist die Strafe bereits  ausgesetzt worden, wird die entsprechende Checkbox nur noch read-only angezeigt. Eine Änderung für die ausgesetzten Strafen ist in diesem Schritt nicht mehr möglich.

Fallsuche bei Rechtsmitteln

Generell stehen mit der Fallsuche unter dem Menüpunkt „Rechtsmittel“ – „Fall bearbeiten“ nur die Rechtsmittel zur Verfügung, die dem Gericht des aktuellen Bearbeiters zugeordnet sind.

Änderungen in den weiteren Vorgängen

In den weiteren Vorgängen werden nun zusätzliche Fallreferenzen, Strafmaß, Gebühren, Entscheidung und Rechtsmitteldatum angezeigt. Im Tabreiter Dokumente sind auch alle Dokumente aus dem referenzierten Fall vorhanden. Die Möglichkeit zur Unterscheidung der Dokumente zwischen Ursprungsfall und Rechtsmittel ist durch die verschiedenen Aktenzeichen bei den Dokumenten gegeben.

Diese Änderung der Anzeige von Tatbestand und Rechtsmittel gelten nur für die Rechtsmittelfälle.

Änderung Beim Beschluss

Als Urteilstypen stehen nur noch Beschluss und Urteil zur Verfügung, ein Verwaltungsentscheid kann im Rechtsmittelfall nicht ausgesprochen werden.

 

 

 

 

Eine detaillierte Auflistung zusätzlicher Sanktionen finden Sie in der Freigabe DFBnet Sportgericht 3.30- FGM S.16f.

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