Gerichte

Anlage von Gerichten:

Gerichte suchen

Sie sind als Sportgerichtsbarkeitsadministrator berechtigt und möchten ein Gericht anlegen. In der Anwendung Sportgerichtsbarkeit wählen Sie den Menüpunkt Gerichte aus. Bevor Sie ein neues Gericht anlegen können, müssen Sie zunächst eine Suche durchführen, um zu verhindern, dass eine unnötige Dublette eingerichtet wird. 

Für die Neuanlage eines Gerichts wird der Button „neues Gericht“ im unteren Bereich angeboten, der nur nach erfolgter Suche (ob bei der Suche Treffer gefunden wurden oder nicht ist nicht von Bedeutung) aktivierbar ist. Als Pflichtfelder für die Suche sind das Spielgebiet und der Typ des Gerichts erforderlich. (siehe Screen Gericht-Suche)

Gericht neu anlegen
Mit einem Klick auf „neues Gericht“ wechselt das System in den Modus „Neuanlage“. Hierbei werden die Suchfilter Spielgebiet und Gerichtstyp beibehalten.

In der folgenden Suchmaske (siehe Screen „Gericht anlegen“) können Sie entsprechend Ihrer Eingaben ein Gericht anlegen. Pflichtfelder werden in der Benutzeroberfläche gelb markiert. Das System schlägt automatisch einen Kurznamen für ein Gericht vor. Dieser Kurzname muss innerhalb des Verbandes eindeutig sein. Die Eindeutigkeit wird beim Speichern überprüft und gegebenenfalls wird eine entsprechende Meldung angezeigt, dass der Kurzname des Gerichts nicht eindeutig ist. In diesem Fall müssten Sie einen anderen Kurznamen eingeben.

Bearbeiten von Gerichten
Möchten Sie als berechtigter Benutzer  ein Gericht bearbeiten, wählen Sie den Menüpunkt „Gerichte“ aus. Anschließend können Sie in dem Suchdialog Ihre Filterkriterien (z.B. Gerichtstyp oder Name) eingeben und die Suche starten. Wenn Gerichte mit den entsprechend eingegebenen Kriterien existieren und Sie berechtigt sind, werden Ihnen die Gerichte angezeigt. (siehe Screen "Gericht Suchen")

Möchten Sie jetzt ein Gericht bearbeiten, wählen Sie in der Liste das Icon“ Gericht Bearbeiten“ (siehe Screen „Gericht bearbeiten“) aus. Das System wechselt in die Bearbeitung des Gerichtes.

 

In der Bearbeitung eines Gerichtes können die Adresse und die Höchstgrenzen für Geldbeträge, Spielsperren, Kosten oder auch Gebühren, die dieses Gericht vergeben kann geändert bzw. festgelegt werden. (siehe Screen Gericht bearbeiten)

 

 

Sie können als berechtigter Benutzer ein Gericht deaktivieren, wenn es nicht mehr gelöscht werden kann. Sie müssen dazu nur den Status des Gerichts auf „inaktiv“ setzen (siehe Screen „Status“). Für ein  „inaktives Gericht“ kann kein neuer Fall mehr erzeugt werden. Ein Gericht kann nur gelöscht werden, wenn es keine Fälle zu diesem Gericht und keine Zuordnung zu Richtern, Staffelleitern und Unterrichtete gibt. Aus diesem Grund können Sie eine Statusänderung am Gericht vornehmen und somit sicherstellen, dass zu diesem Gericht keine neuen Verhandlungen vorgenommen werden können.

weiterführende Hilfe