Konfiguration – Mustertexte

Die Mustertexte sollen zum einen die Arbeit der Sportrichter erleichtern, zum anderen aber auch den Richtern eine einheitliche Vorgabe für die Formulierung ihrer Dokumente und Urteile liefern. Die Sportrichter wählen jeweils den Mustertext passend zum ihrem Sachverhalt oder zum Zweck des Dokuments aus. 

Mustertexte sind Dokumente aus lesbarem Text durchsetzt mit Schlüsselwörtern. Diese Schlüsselwörter sind vom Modul DFBnet Sportgericht fest vorgegeben und stehen jeweils in der direkten Beziehung zu einem oder mehreren Datenfeldern. Mustertexte gibt es für alle Vorgänge während des Prozesses. Beim dem Freigeben eines Vorgangs wird aus dem Mustertext das Dokument generiert, indem die Schlüsselwörter durch die mit ihnen verbundenen Werte der Datenfelder ersetzt werden. 

Die Mustertexte werden von berechtigten Administratoren erstellt und gepflegt. Mustertexte können nur von den Verbänden und Gerichten verwendet werden, für die sie erstellt wurden. Mustertexte können aktiviert und deaktiviert werden, um sie vorübergehend der Verwendung zu entziehen.  

Mustertexte werden über den Menüpunkt „Mustertexte“ gepflegt. Mustertexte werden je Verband gepflegt. Optional ist eine Zuordnung zu einem Gerichtstyp, Vorgangstyp und Gesetz. Diese Texte müssen eine Bezeichnung besitzen. Neue Mustertexte können über den Button „Neuer Mustertext“ angelegt werden. (siehe Screen "Mustertexte")
Bereits vorhandene Mustertexte werden Ihnen in einer Liste angeboten und können über das Icon „Mustertexte bearbeiten“ geöffnet werden.

Die Schlüsselwörter / Platzhalter können über eine Auswahl von Werten der Combobox „Platzhalter“ selektiert werden. In dieser Combobox sind alle Platzhalter vorhanden, welche die Anwendung Sportgerichtsbarkeit zur Verfügung stellt. Durch Betätigen des Buttons „Einfügen“ wird der ausgewählte Platzhalter in dem Mustertext übernommen. Das Speichern eines Mustertextes erfolgt über den Button „Speichern“.

Hinweis:
Eine Übersichtsliste Platzhalter für Mustertexte finden Sie in der Freigabemitteilung Sportgerichtsbarkeit Nr.3 Punkt 2.9.

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