Konfiguration Gerichtstypen

Konfiguration – Gerichtstypen

In der Sportgerichtsbarkeit gibt es unterschiedliche Gerichtstypen, die in dem System hinterlegt sind. Sie bezeichnen zum einen das Sportgericht als Rechtssprechungsorgan auf Bundes-, Regional-, Landesverbands-, Bezirks- und Kreisebene und zum anderen den Spruchkörper aus einem Einzelrichter in den Landesverbänden. Gerichte haben immer eine feste Zuordnung zu einem Gerichtstyp.

In der Sportgerichtsbarkeit werden von Sportrichtern Fälle am Sportgericht bearbeitet und über einen Zeitraum von mehreren Tagen und Wochen. Ein Sportgerichtsfall kann mehrere Vorgänge aufweisen, jeder Vorgang für sich erfordert eine Interaktion zwischen Gericht und Betroffenem beziehungsweise zwischen Gericht und Verein und wird durch einen Status abgeschlossen. Es gibt die Vorgänge Strafantrag, Stellungnahme, Verhandlungsladung, Entscheidung und Außerkraftsetzung. Nicht jeder Vorgang muss innerhalb eines Falls ausgeführt werden.

Die Konfiguration der Vorgänge, die einen Fall abbilden, erfolgt in der Sportgerichtsbarkeit mandantenspezifisch je Gerichtstyp. Das bedeutet, dass jeder Verband individuell je Gerichtstyp die Vorgänge konfigurieren kann, in dem er entscheiden kann, ober dieser Vorgang für diesen Gerichtstyp relevant ist. Außerdem kann eine Umbenennung des Vorgangs vorgenommen werden, in dem der Benutzer in dem Textfeld eine neue Bezeichnung für den Vorgang eingeben.

Weiterhin können je Gerichtstyp die maximalen Werte in Bezug auf die Kosten und Sanktionen definiert werden. In diesem Fall kann ein Gericht die angegebenen Werte des Gerichtstyps nicht überschreiben. Sind beispielsweise die Kosten des Verfahrens für einen Gerichtstyp auf 100€ beschränkt, können in dem Gericht von diesem Gerichtstyp keine Kosten höher als 100€ definiert werden.

Konfiguration- Rechtsmittelbelehrungen

Als  Rechtsmittelbelehrung bezeichnet man die Belehrung des Adressaten eines Verwaltungsentscheides oder einer Entscheidung über ihm zustehende Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten. In der Sportgerichtsbarkeit können Urteile, Verwaltungsentscheide sowie Beschlüsse erzeugt werden. Auch ist es möglich Stellungsnahmen oder Strafanträge zu generieren. Für jeden Vorgang und für die unterschiedlichen Typen Urteile, Verwaltungsentscheide sowie Beschlüsse können in dem System Rechtsmittelbelehrungen hinterlegt werden, die beim Erzeugen der Dokumente benutzt und automatisch angefügt werden.

Mit Speichern wird diese Rechtsmittelbelehrung dann angelegt. Über die Comboboxen "Vorgangstyp" und "Urteilstyp" können diese Belehrungen bestimmten Vorgängen und/ oder verschiedenen Urteilstypen zugewiesen werden.

Als Sportgerichtsadministrator können Sie die Rechtsmittelbelehrungen für Ihren Verband, für den Sie berechtigt sind, ändern. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Konfiguration“ aus. Auf dem 1. Tab „Vorgangskonfiguration“ können Sie den entsprechenden Gerichtstyp auswählen. Anschließend können Sie über den Tab  „Rechtsmittelbelehrung“ für die entsprechenden Vorgänge bzw. Urteilstyp die Rechtsmittelbelehrungen modifizieren. (siehe Screen „Rechtsmittelbelehrungen“)

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