Antragsstellung

Erstausstellung

Die Beantragung eines Online-Antrags auf Erstausstellung für einen Spieler ist nur möglich, wenn der Spieler bisher kein Verbandsspielrecht besessen hat. (siehe Screen Erstausstellung)

 

Angaben zur Person, Kontaktdaten, Vereinsangabe

In dem Antragsformular werden so genannte Pflichtfelder gelb unterlegt, die ausgefüllt werden müssen. Die anderen Felder  (Kann-Angaben) sind nicht eingefärbt. Nach der Angabe der entsprechenden Pflichtangaben im Bereich "Angaben zur Person" und den Kontaktdaten wird Ihnen nun noch Ihr Verein zur Ansicht vorgeblendet. (siehe Screen Vereinsvorblendung)

Berechtigung für mehrere Vereine

Sofern Sie ein Bearbeitungsrecht für mehrere Vereine besitzen, geben Sie einen Teil des Vereinsnamens oder der Vereinsnummer an und starten Sie die Vereinssuche mit einem Klick auf das Icon (Verein suchen).

Die ermittelten Vereine werden in einer Listbox aufgeführt. (siehe Screen Auswahl Verein)

Wählen Sie den Antrag stellenden Verein aus und fahren Sie mit der Antragserfassung fort.

Zusätzliche Angaben für ausländische Spieler

Für Spieler ausländischer Staatsangehörigkeit, die erstmals eine Spielerlaubnis im Mitgliedsland erwerben wollen, oder Spieler deren letzter Wohnort im Ausland lag, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden. Standardmäßig ist dieses Feld mit dem Wert aus der Nationalität vor belegt.
Sollte die Angabe des Landes von dem tatsächlichen Wohnort abweichen, ist dieser entsprechend auszuwählen. (siehe Screen zusätzliche Angaben für ausländische Spieler)

Sofern für den zuständigen FIFA-Nationalverband zusätzliche Angaben gefordert werden, tragen Sie die entsprechenden Angaben in die Felder ein. Bei den Feldern Geburtsort und Letzer Wohnort (Stadt) handelt es sich um Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen.

Hinweis:
Je nach Herkunftsland, bzw. letzten Wohnort des Spielers, wird ein Zusatzformular benötigt. Informieren Sie sich bitte auf den Seiten Ihrer Passstelle.

Erforderliche Nachweise

Die erforderlichen Nachweise für eine Erstausstellung werden von der verantwortlichen Institution festgelegt und entsprechend abgefragt.

Wenn Ihre zuständige Mitgliedsorganisation den Nachweis weiterer Unterlagen fordert, wird der Bereich "Erforderliche Nachweise" in der Antragsmaske bereitgestellt. In den Online-Anträgen handelt es sich bei den Nachweisen um Pflichtfelder.

Hinweis:
Markieren Sie die Checkbox nur, wenn die Nachweise von dem Spieler tatsächlich vorliegen.

Einwilligung Adressweitergabe

Geben Sie als letztes durch Markierung des entsprechenden Feldes die Einwilligung zur Adressweitergabe und die Bestätigung des Vereins ab. Klicken Sie auf "Weiter", um die Überprüfung der Eingaben vorzunehmen.

Durch Markieren der entsprechenden Checkbox wird die Einwilligung zur Adressweitergabe erklärt (Adressweitergabe: erlaubt). Durch deaktivieren der Checkbox erklärt der Spieler/gesetzliche Vertreter, bzw. stellvertretend der Antrag stellende Verein den Widerspruch zur Adressweitergabe (Adressweitergabe: Nicht erlaubt). Die Standardeinstellung ist deaktiviert, somit wird standardmäßig der Adressweitergabe nicht zugestimmt.

Bestätigung des Vereins

Bevor Sie mit einem Klick auf die Schaltfläche „Weiter“ die Korrekturansicht öffnen können, muß eine Bestätigung des Vereins durch Markieren des entsprechenden Kontrollkästchens abgeben werden. Mit dieser Angabe übernimmt der Antragsteller (Verein) die Verantwortung für die Angaben und erforderlichen Unterlagen für diese Spielerlaubnis.

Sind alle Angaben vollständig, wird die Korrekturansicht geöffnet, andernfalls erhält der Benutzer einen entsprechenden Hinweis.