Nachträgliche Zustimmung

Der Antrag auf nachträgliche Zustimmung ist ein Folgeantrag zu einem bereits genehmigten Vereinswechsel ohne Zustimmung und kann ausschließlich vom aufnehmenden Verein beantragt werden. Der abgebende Verein wird über den Antrag informiert. Sollte eine Einigung der beiden beteiligten Vereine erwirkt werden, kann der Antrag auf nachträgliche Zustimmung an die zuständige Passstelle gesendet werden.

Spielersuche
Für eine Beschreibung der Spielersuche navigieren Sie bitte zu dem Bereich Abmeldung – Spielersuche. Beachten Sie bitte, dass in der Trefferliste ausschließlich Spieler angezeigt werden, zu denen ein genehmigter Vereinswechsel ohne Zustimmung vorliegt. (siehe Screen Nachträgliche Zustimmung - Spielersuche)

Angaben zu den Kontaktdaten:

Liegt zu dem Spieler bereits eine Adresse und/oder die persönliche E-Mail-Adresse vor, werden die Daten in diesem Bereich angezeigt und können geändert werden. Andernfalls ist es möglich, die Daten an dieser Stelle erstmalig einzutragen. (siehe Screen Kontaktdaten)

Antrag auf Nachträgliche Zustimmung

Im Bereich der „Antragsarten“ werden sämtliche Daten aus dem vorherigen Vereinswechselantrag übernommen und schreibgeschützt angezeigt. Bei einer nachträglichen Einigung der beiden beteiligten Vereine setzen Sie bitte das Häkchen bei „Zustimmung aufgrund von Entschädigungszahlungen“. (siehe Screen Antragsdaten)

Nachdem Sie als Verein die Richtigkeit der Daten bestätigt haben, erreichen Sie über den Klick auf „Weiter“ die Korrekturseite, auf der Sie die eingetragenen Daten nochmals überprüfen können. (siehe Screen Nachträgliche Zustimmung - Korrekturseite)

Sollten die eingegebenen Daten nicht plausibel sein, erscheint bei dieser Aktion ein Hinweis auf die falsch eingegebenen Daten. (siehe Screen Hinweismeldung)

Nach der Korrektur der Daten können Sie wie oben angegeben fortfahren und den Antrag über den Button „Absenden“ an die Passstelle schicken.