DFBnet Sportgerichtsbarkeit Allgemein
In der Applikation Sportgerichtsbarkeit stehen Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Berechtigung die folgenden Menüpunkte zur Verfügung:
- Gericht
- Mustertexte
- Konfiguration
- Export
- Fall
- Fall übernehmen
- Fall bearbeiten
Wie bereits aus der Spielplanung oder der Ergebnismeldung bekannt, steht in der Sportgerichtsbarkeit für viele Bearbeitungsschritte in der Anwendung eine Online Hilfe bereit. Dieser Bearbeitungsservice ist über das Fragezeichen oben rechts im Dialogtitel zu erreichen. Diese Online Hilfe ist ebenso direkt im DFBnet Portal im Service Bereich zu finden.
Berechtigungen in der Sportgerichtsbarkeit
Als Bestandteil einer Sportgerichtsbarkeit, insbesondere als Vorbereitung auf die Fallbearbeitung müssen durch die Anwender alle relevanten Gerichte angelegt und verwaltet werden können. Zu der Verwaltung gehören zum einen die Neuanlage und zum anderen die Bearbeitung von bereits gespeicherten Gerichten. Darüber hinaus müssen die Informationen zu einem Gericht auch zur Ansicht zur Verfügung stehen, um auf Informationen wie zum Beispiel die Kostenstelle oder die maximal zulässigen Beiträge für Sperrstrafen und Gebühren zugreifen zu können.
Gerichte können nur von Benutzern mit der Rolle "Sportgerichtsadministrator" für ihre Organisationseinheiten, auf die sie berechtigt sind, eingerichtet werden.
Rolle– Sportgerichtsadministrator
Ein Sportgerichtsbarkeitsadministrator kann Gerichte als ordentliche Gerichte oder als Spiel Innstanzen anlegen, ordnet ihnen Sportrichter, Staffelleiter und Unterrichtete zu, bearbeitet die Gerichte und darf diese entsprechend seiner Berechtigung ansehen.
Rolle- Sportrichter
Der Sportrichter darf Gerichte, zu denen er als Sportrichter zugeordnet ist, ansehen und deren Fälle sichten und bearbeiten.
Hinweis:
Auch für diese genannte Rolle erlaubt die Benutzerverwaltung eine Verknüpfung mit Datenrechen auf Spielgebiete. Für die Rollen muss das Datenrecht entweder direkt für ein Kreisspielgebiet (unterste Spielgebietsebene) oder für eine übergeordnete Spielgebietsebene (zum Beispiel Bezirk) sowie entsprechende Mannschaftsart und Spielklasse berechtigt sein.
Des Weiteren müssen Richter einem Gebiet zugeordnet werden. Richter können nur von Benutzern mit der Rolle "Sportgerichtsbarkeitsadministrator" für ihre Organisation, auf die sie berechtigt sind, eingerichtet werden.
Rolle- Berufungsinstanz
Ein Richter mit der Rolle Berufungsinstanz kann in der Ebene und allen darunter liegenden Ebenen für die er berechtigt ist alle Fälle bearbeiten.
Rolle- Staffelleiter und Unterrichteter
Der Staffelleiter darf an Gerichte nur "Verwaltungsentscheide" tätigen.
Der Unterrichtete darf Gerichte, zu denen er als Unterrichteter, aber nicht als Sportrichter gemeldet ist, ansehen und deren Fälle sichten aber nicht bearbeiten.
Auch Staffelleiter und Unterrichtete müssen einem Gericht zugeordnet werden. Beide können ebenfalls nur von Benutzern mit der Rolle "Sportgerichtsbarkeitsadministrator" für ihre Organisationseinheiten, auf die sie berechtigt sind, eingerichtet werden.